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Immobilienwerte werden von einer Vielzahl von Faktoren, wie z.B. Bodenpreisen, Gebäudekosten, Mieten, Liegenschaftszinsen, etc. beeinflusst.
Die Immobilienbewertung setzt daher ein umfassendes Knowhow im Bau- und Planungsbereich sowie Marktkenntnisse unterschiedlicher Immobiliensegmente voraus.
Seit 1968 wurden bereits Gutachten vom ö. b.v Sachverständigen Gottfried Niemann (verstorben) erstellt. Als einer der ersten Sachverständigen legte Josef von Buchholz , 1978, die Sachkundeprüfung bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelkammer ab und ist seit dem Zeitpunkt öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke einschl. Mieten und Pachten.
Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Freien Universität Berlin, kehrte Diplom-Kauffrau Esther von Buchholz in den Landkreis Vechta zurück, war als freie Sachverständige tätig und wurde am 11. August 2009 von der IHK Oldenburg, nach bestandener Sachkundeprüfung, öffentlich bestellt und vereidigt für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Im Jahre 2014 wurde der Tätigkeitsbereich durch die TEGoVA (Recognised European Valuer) erweitert. 2018 erhielt Esther v. Buchholz die DIA-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Auf mehr als 40 Jahren Berufserfahrung als Sachverständige können wir daher auf ein Archiv zurückgreifen, daß eine zuverlässige Hilfe für die Qualität der Wertermittlungen liefert.
Welche Anlässe gibt es, um eine Immobilienbewertung vornehmen zu lassen?:
- - bei einer Erbschaft,
- - bei einer Auseinandersetzung einer Gemeinschaft,
- - bei einem geplanten Kauf oder Verkauf einer Immobilie,
- - sowie bei einer Finanzierung.
Weitere Gründe sind:
- - eine Miet- oder Pachtwertermittlung sowie
- - eine Feststellung von steuerlichen Werten.
Das komplexe Feld der Wertermittlung umfasst weiterhin folgende Gebiete:
- - Erbbaurecht
- - Nießbrauch
- - Altenteil
- - Leibrente
- - Wohnrecht
Gerne übernehmen wir in Ihrem Auftrag die Erstellung von Wertgutachten in einem angemessenen Zeitrahmen.