Immobilienbewertung
Die Anlässe für eine Immobilienbewertung können sich im Bereich einer Beleihung, Kauf oder Verkauf, Erbangelegenheiten, Eheauseinandersetzungen und im Bereich von steuerlichen Angelegenheiten ergeben.
Bei einer Beleihung einer vorhandenen oder geplanten Immobilie benötigen Sie ein Wertgutachten. Der Beleihungswert ist immer niedriger als der Verkehrswert, da die Marktschwankungen den vergebenen Kredit abdecken muss. Der Beleihungswert wird nach den Vorgaben der Beleihungswertermittlung (BelWertV) ermittelt und ist von den Pfandbriefbanken und von fast allen Kreditinstituten einzuhalten.
Für den Kauf oder Verkauf benötigen Sie einen Preis den Sie leisten oder verlangen können?
Mit einer unabhängigen Bewertung helfe ich Ihnen gerne weiter.
Haben Sie eine Erbschaft oder Schenkung erhalten werden von der Finanzbehörde, nach deren geltende Vorschriften, die Steuerermittlung angewendet. Soweit die Freibeträge nicht überschritten werden oder der von der Finanzbehörde festgelegte Immobilienwert mit dem Marktwert übereinstimmt bzw. darunter liegt, alles kein Problem.
Was ist aber, wenn der tatsächliche Immobilienwert - Marktwert (§ 194 BauGB- Verkehrswert) unter dem vom Finanzamt ermittelten Wert liegt? Dann sieht das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz für den Steuerpflichtigen eine Escape-Klausel vor: § 198 BewG.: "Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen". Ein Nachweis hierfür ist das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Auch die EU- Zugehörigkeit erfordert für den einzelnen eine intensive Auseinandersetzung mit der immer größer werdenden Datenflut. Im Bereich der Immobilienbewertung bedeutet dies, dass Kennzahlen-, bzw. daten benötigt werden, die eine Auswahl von geeigneten Sachverständigen ermöglicht. Hierzu hat die TEGoVA im Jahre 2008 das Qualitätssiegel REV (Recognised European Valuer) entwickelt. Die TEGoVA stützt sich auf die nationalen Berufsverbände, die das Qualitätssiegel REV an ihre Mitglieder vergibt und die Einhaltung der Qualitätsstandards überwacht. 21 Berufsverbände als zwölf Länder haben die Anerkennung zur Vergabe des REV. Im Jahre 2012 zählten knapp 1.700 Gutachter als REV- Immobiliensachverständige.
In Deutschland haben derzeit der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS), der Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) und der Immobilienverband Deutschland (IVD) die Erlaubnis erhalten, das Qualitätssiegel REV zu vergeben. In Deutschland sind derzeitig 1.070 REV-Titel vergeben.
Ihnen liegt ein Gutachten vor und Sie sind sich über die Qualität nicht sicher? Dann gibt Ihnen die nachfolgende Checkliste die Möglichkeit dies zu überprüfen.